Diese Vokabel muss im deutschen Strafgesetzbuch ausdrücklich und explizit verboten werden! Der neu einzufügende Paragraph müsste lauten: Wer einen Menschen „Nazi“ nennt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft – es sei denn, dass die Tatsachenbehauptung, der ist Nazi oder, du bist Nazi, „erweislich wahr“ ist.

Gefängniszelle
Jemanden zu Unrecht als Nazi zu bezeichnen muss bestraft werden. Foto: Pixabay

Die Paragraphen der „Üblen Nachrede“ oder der der Verleumdung (§187 StGB) würden normalerweise für die Verbalinjurie „Nazi“ ausreichen, aber gerade diese Paragraphen gehen in der Rechtswirklichkeit seit Jahrzehnten oft ins Leere, da das Verwenden der Vokabel „Nazi“ von denen, die diese Vokabel benutzen, dann als bloße Meinungsäußerung herunter gespielt wird, die jeder „aushalten“ müsse. Allerdings: Wer den Begriff „Nazi“ als bloßes Werturteil mißbraucht und also mit millionenfachen Blut bewehrt einen anderen nur beleidigen will, handelt besonders verwerflich.

Der Begriff „Nazi“ ist nicht nur Hass und Hetze in einem Wort, sondern es ist die schlimmste Vernichtungsvokabel und Verleumdung, die man einem anderen Menschen im öffentlichen Raum derzeit angedeihen lassen kann und so ist sie auch gemeint. Nazi ist seit langem eine Vokabel, die zu gruppendynamisierter Selbstlegitimation der Framer mißbraucht wird, nämlich gegen die Geframten, die einem zuwider sind, deren Ansichten man grauenhaft findet oder die man schlicht und ergreifend als Störenfriede gegen die eigene Sache empfindet. Gnadenlos: „Ein Baum, ein Strick, ein Nazi-Genick“, wie es jüngst von einem Mob gegrölt wurde.

Was heißt das genau? Heißt das irgendeine Hammerbande darf „unwertes“ Nazi-Leben auslöschen oder ausgekorene Nazis verletzen? Das Gewaltmonopol des Staates muss ja in Nazi-Sachen schließlich auch mal seine Grenzen haben?

Es wird Zeit, dass der Begriff „Nazi“ justiziabel definiert wird: Die routinierten Schwurbler, die mit ihrem fingerzeigenden Nazi-Framing den gesamten öffentlichen Diskurs in eine Verirrsinnigung treiben, und angesichts ihrer selbst attestierten moralischen Güte kaum an sich halten können, müssen ihrer Diskurshoheit verlustig gehen.

Was oder wer ist ein Nazi?

In der Zeit von 1933-1945 haben Menschen Millionen Juden, Sinti, Roma, Schwule, Christen und Kommunisten millionenfach ermordet. Diese Mörder, die ihre Taten im Namen des Nationalsozialismus durchgeführt haben, waren die Nazis. Diejenigen, die den industrialisierten Mord, den Holocaust, geplant, organisiert und durchgeführt haben, waren Nazis. Neben den Tätern gab es auch noch Helfer, Karrieristen, Mitwisser, die das System trugen. Auch das waren Nazis. Das Hitler-Regime hat den zweiten Weltkrieg begonnen und so über Millionen Menschen Europas millionenfachen Tod und Leid gebracht. Das waren Nazis. Diese Nazis, soweit man ihrer habhaft werden konnte, sind in der Bundesrepublik als solche verurteilt worden, dazu musste man sie nicht „Nazi“ nennen, aber man hätte es gedurft, weil sie Nazis waren. Nazis waren Täter, die gemordet haben oder dem Mord den Weg bereiteten. Das ist die faktische und die moralische Messlatte, das ist die Eichgröße.

Nazi ist also kein Werturteil, sondern Nazi ist eine Tatsachenbehauptung und zwar zwingend. Nazi ist ein Terminus technicus, der einen eineindeutigen historischen Bezug hat, den auch jeder in Deutschland kennt.

Die Millionen ermordeten Menschen, sind keine Masse Mensch, sondern sind millionenfach ein Individuum, das sein Leben verloren hat. Und diese ermordeten Menschen haben ein Recht darauf, dass die Täter die Täter bleiben. Und sie haben ein Recht darauf, dass im Jahr 2024 niemand „Nazi“ genannt wird, der kein absolut vergleichbares Täter-Unrecht auf sich geladen hat. Es darf also niemand Nazi genannt werden, der nicht faktisch und damit juristisch die Täter – Qualifikation erfüllt.
Eine sehr abgedroschene Formel, die nicht konsistent angewendet wird, lautet: Niemand darf den Holocaust relativieren. Ergo darf auch Niemand die Täterschaft relativieren!

Heute wird allerdings jeder „Nazi-Cosplayer“ aus Sachsen oder Mecklenburg, zum Beispiel, wenn er in einem T-Shirt auf dem „Germania“ o.Ä. steht, trägt oder eine Deutschlandfahne hochhält, ein Hitlerbärtchen andeutet, oder gar sagt, dass er den „Altparteien“ oder der „Lügenpresse“ nicht vertraut, von jedem hergelaufenen Hans Wurst nach Belieben „Nazi“ genannt oder präziser gesagt: mit Vernichtungswillen als „Nazi“ für vogelfrei erklärt. De facto steht er in der gesellschaftlichen Verachtung schlechter da als ein islamistischer Mörder. Und aus diesen paar armseligen „Cosplayern“, wie ich sie hier nennen möchte, wird das „Nazi-Gedankengut“ auf die ganze AfD oder gar auf alle neuen Bundesländer hochgerechnet, und von da aus in Wahrheit ja auch auf die CDU/CSU und FDP und die Konservativen in den alten Bundesländern und auf ihre Wähler, die im Prinzip alle latent verdächtig seien.

Im Quadrat der Entfernung vom Ende der Naziherrschaft scheint der Mut der Möchtegern – Stauffenbergs exponentiell zu steigen. Nur so lässt sich die hochfrequente Inflation dieses absolut unguten Tuns erklären.
Wer ein Hitlerbärtchen andeutet, macht sich womöglich strafbar, aber er ist kein Massenmörder und also auch kein Nazi. Und wieso wird der Bart des Teufels eigentlich lässig als „Bärtchen“ verniedlicht?

Diese Wichtigtuer in Politik, in den Medien und in die Justiz müssen an die Kette gelegt werden. Und das geht nur mit einem neuen Straftatbestand, der in das StGB eingefügt wird, an systematisch passender Stelle, der keinen Ermessens – und Beurteilungsspielraum eröffnet, und auch sonst keine juristischen Tricksereien ermöglicht, sondern einfach nur eine eineindeutige Entscheidung erzwingt.

Das Grundgesetz ist frei von dem Begriff „Nazi“

Die „Nazi-Schlampe“ Alice Weidel hat nach dem bekannten Wissensstand noch keinen Menschen umgebracht und auch nicht, weder offen noch psychologisch verfieselt, zum Mord an irgendeinem Menschen aufgerufen. Das gilt gewiss auch für die absolute Hassfigur Björn Höcke, der allerdings auf unsympathische Weise verbal mit der Nazi-Vergangenheit spielt; es mag Menschen geben, die sich in einer Weise in die Nazi-Zeit hinein begeben und teuflische Phantasien entwickeln. Systemrelevanz erlangen diese Menschen glücklicherweise nicht. Aber es muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie Grenzen überschreiten.

Das Grundgesetz ist frei von dem Begriff „Nazi“. Es gibt diesen Begriff in der Verfassung nicht, genauso wenig wie den Begriff „Vizekanzler“, der peinlicherweise von dem einen oder anderen, der sich in der Lage wähnt, beansprucht wird, aber das ist ein anderes Thema.

Es gibt in der Verfassung auch die Wörter „rechts“, „rechtsextrem“, „links“, links extrem, „islamistisch, „islamistisch extrem“ nicht, es gibt auch die Wortkombination „gesichert links extrem“, „gesichert rechts extrem“ nicht. Aber der Verfassungsschutz operiert mit solchen Vokabeln und die Politik operiert mit ihnen, die Medien und die Justiz operieren mit ihnen.

Da jeder, der mit diversen Politiken nicht einverstanden ist, sei es zur Migration, zum Thema Gender oder zum Thema Klima, als „gesichert rechtsextrem“, „gesichert verfassungsfeindlich“ gilt, so muss man wohl die gängige Rechtswirklichkeit deuten, ist auch dieses Feld neu zu beackern, die Verfassung ist fortzuschreiben. Es müssen gesetzliche Definitionen her. Die Luft zum Atmen wird knapp, der Sauerstoffgehalt für den freien Geist wird beschränkt.

Ein teuflisches Gesellschaftsspiel

Die Verbalinjurie „Nazi“ spaltet die Gesellschaft, sie eskaliert den politischen Diskurs. Das teuflische Gesellschaftsspiel namens „Nazi“, das aus menschenverachtender Völkermordrealität einen primitiven Kampfjoker gemacht hat, vermittels dessen Petitessen ganz obenhin und völlig empfindungslos gegenüber den Nazi-Opfern und auch gegenüber den Opfern ihres eigenen Framings, erst aufgeblasen und dann bekämpft werden, muss sofort mit einem gesetzgeberischen Federstrich beendet werden. Diese Antifa-Antinazi-Nummer ist eine Form von Hetze gegen Menschen, die der Nazi-Hetze sehr ähnlich ist.

Dazu kommt: Das Nazi-Framing ist ein gutes Stück weit zum Politik-Ersatz in der SPD und bei den Grünen und sonstigen Linken geworden. Ein Grund für den Absturz dieser Parteien bei der Europa-Wahl. Um zu Argumenten und zu Politik zurück zu kehren, muss das Nazi-Geschrei, das durchs Land tobt, zum Schweigen gebracht werden.

Eine SPD-Vorsitzende Saskia Esken, die sich selber stolz „Antifa“ nennt und die Menschen willkürlich mit Nazis und Göbbels vergleicht, betreibt selber Hetze im Stil der Nazis. Die „Champagner-Nazis“ vom Stern, die ein Champagnerglas mit einem Hakenkreuz anreicherten, sind massiv in den Bereich der Strafbarkeit entgleist. Die Sylter „Ausländer raus“-Partygänger waren kein Anlass das Hakenkreuzverbot zu umgehen und in Massenauflage zu drucken. Dasselbe gilt für den „Spiegel“, der ebenfalls ein Hakenkreuz auf das Titelblatt gehoben hat. Keine der Privilegierungen für Presse – und Kunstfreiheit kann das ungute Tun dieser Illustrierten rechtfertigen.

Und ein CDU-Mann namens Hendrik Wüst mit Kanzler-Ambitionen, der eine andere Partei und 15-20% der deutschen Wähler als Nazis bezeichnet, betreibt selber eine aus jedem Rahmen fallende, menschenverachtende Nazi-Hetze und muss durch ein geeignetes Strafgesetz in Zukunft daran gehindert werden. Nur so wird auch er und eine ganze politische Klasse, die in diesem Gesellschaftsspiel namens Nazi-Hetze abgesoffen ist, wieder zurück in den Diskurs und zu Argumenten geführt werden.
Nur, wenn der Begriff Nazi strafrechtlich verboten ist und verfolgt wird, wird eine Befriedung der Gesellschaft eintreten und um diese Befriedung des öffentlichen Diskurses muss es gehen.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert