Habeck läuft in seiner Selbstüberschätzung irgendwie aus dem Ruder. Als grüner Kanzlerkandidat veranlasst er durch Strafanzeigen Hausdurchsuchungen bei einfachen Bürgern und fällt dann auch noch verbal über einzelne unbekannte Bürger her, die keine Chance haben sich zu wehren

Habeck, Robert, ist kein Wirtschaftsfachmann und blamiert sich immer wieder bis auf die Knochen. Wenn ein Wirtschaftsminister das Insolvenzrecht als einen integraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts in katastrophaler Weise verkennt, ist das nicht nur peinlich, sondern auch für das Land, in dem er kommandieren will, gefährlich. Ein Wirtschaftsbetrieb, der insolvent ist, erfüllt seine Steuerverpflichtungen nicht mehr, kehrt die Löhne und Gehälter für seine Mitarbeiter nicht mehr aus, bedient seine Bankkredite nicht mehr, stellt die Mietzahlungen ein und so weiter und so fort. Habeck Rechtfertigung, das ist dann noch keine Insolvenz sei…. Ist Legende. Warum? weil die Ausführungen von Habeck zum Beispiel bei Sandra Maischberger, ganz objektiv etwas „schwachsinnig“ erschienen, ebenso wie sein Wärmepumpengesetz, das deshalb krachend gescheitert ist, bzw bis zur Unkenntlichkeit nachgebessert werden musste.
Habeck mit seiner unerträglichen Kreidestimme seiert sich so durch das, was er als Wirtschaft „fühlt“ und was sich immer wie gerade angelesen anhört, hindurch, in höchst umständlicher und belehrender und in Wahrheit aggressiver Form.
Hier wunderbar zu sehen bei Maibritt Illner im Gespräch mit Friedrich Merz
In Minute 45 bezeichnet Merz das Vorhaben von Habeck als „schwachsinniges“ Heizungsgesetz.
Habeck fehlt das für einen Politiker angebrachte Feingefühl
Habeck hat beschlossen, wie er sagt, sich nicht beleidigen zu lassen, das ist gut, aber was eine Beleidigung ist, das zu definieren, dazu fehlt ihm offenbar der juristische Sachverstand und auch das im Falle eines Politikers angebrachte Feingefühl. Er scheint von dem Gedanken beseelt zu sein, dass er mit seinem Dienstwagen überall Vorfahrt hat. Und dass er Sonderrechte beanspruchen kann.
Justitia hatte entschieden, dass die AfD-Vorsitzende Alice Weidel „Nazi-Schlampe“ genannt werden darf. Darf man danach Habeck also „Nazi-Schlamp“ nennen? Würde er sich davon beleidigt fühlen? Wäre sein Beleidigungsgefühl wahnhaft oder träfe es irgendeinen Kern?
„Schwachkopf“ ist per se als Verbalinjurie im Zweifel keine Beleidigung, sondern fällt in den Rahmen eines sozial adäquaten Verhaltens, wie es sich in der Realität heute darstellt. Skandalöser als die Strafanzeige eines Robert Habeck ist die Eilfertigkeit der Strafverfolgungsbehörden, die das Legalitätsprinzip in sogenannten (Rechtsstaats)„Aktionstagen“ ausleben und dies in einer Rechtswirklichkeit, wo nicht mehr die staatlichen Verfolgungsbehörden das Monopol der Judikatur ausüben, sondern Petz – und Hetz – Vereine mit entsprechendem Personal in der Strafjustiz mitmischen.
Jetzt setzt Habeck noch eins drauf, er hat gemerkt, dass das Ding für ihn nur mittelgut ausgeht und sagt, seine Strafanzeige sei ja gar nicht relevant für die Hausdurchsuchung bei dem „Täter“ gewesen, sondern nur der „Auslöser“ gewesen. Dazu muss wohl festgestellt werden, dass eine Hausdurchsuchung anlässlich der Vokabel „Schwachkopf“ ziemlich außerhalb aller Normen liegt. Und eine nachträgliche und nachtretende Rechtfertigung des Habeck, man hätte nun bei dem armen Mann, irgendwelche „rassistischen“ oder „antisemitischen“ Tendenzen gefunden, eine Behauptung, die eine zusätzliche hoheitliche Belastung gegenüber einem unbekannten Menschen ist, deutet stark darauf hin, dass das Judiz des Ober-Grünen schwach ausgeprägt zu sein scheint.
Wo bleibt die Unschuldsvermutung und wo bleibt die Fürsorge eines Regierenden für seine Bürger? Und wieso erdreistet sich ein Minister aus einem laufenden Verfahren gegen eine andere Person öffentlich herum zu plaudern, um sich selbst aus der Affäre zu ziehen?
Woher weiß Habeck eigentlich, ob und welche „antisemitischen“ und „rassistischen“ Bemerkungen es genau gegeben hat, und wie oft hat Habeck unter seinen hunderten Strafanzeigen schon solche Entgleisungen hingelegt?
Friedrich Merz bezeichnete unlängst in einer Sendung bei Maibrit Illner das Heizgesetz von Habeck als „schwachsinnig“. Übrigens wohl ziemlich zu Recht. Das Adjektiv „schwachsinnig“ ist deutlich schärfer und gewichtiger als die umgangssprachliche Vokabel „Schwachkopf“, die im konkreten Fall auch noch ganz offenkundig satirisch gemeint war. Im politischen Leben, ständige Rechtsprechung, darf es gern etwas prononcierter sein und das gilt auch vom einfachen Volk gegenüber den Politikern.
Eine „Majestät“ Habeck ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Ein“Vizekanzler“ übrigens auch nicht.
Das urgrüne Urgestein, das quasi zum Gencode der heutigen Grünenpartei geworden ist, Ex-Bundesaußenminister Joschka Fischer beschimpfte ein anderes Mitglied des deutschen Bundestages bekanntlich als „Arschloch“. Justitia schaute milde zu. Jedenfalls sind die Grünen in besonderer Weise schnell bei der Hand politische Gegner massiv in Mitleidenschaft zu ziehen. Luise Neubauer bezeichnete Donald Trump kürzlich auf X als „Faschist“. Das ist eine für die Grünen typische „Verbalinjurie“, mit der der politische Gegner überschüttet wird. Das ist die Messlatte.
Und da schließt sich der Kreis zum Schwachkopf-Fall. „Schwachkopf“ ist nicht einmal eine strafrechtliche Petitesse und trotzdem holt Habeck den Rassismus-und Antisemitismushammer gegen den armen Rentner heraus, der erkennbar einen Scherz gemacht hat, mit null Reichweite. Der Fall gibt Anlass Habeck etwas realistischer zu sehen als er gemeinhin gesehen wird. Das ist ein demokratiegefährdendes Verhalten eines Ministers.
Und übrigens: was meint die grüne Partei eigentlich mit ihrem neuen Lieblingswort „Freiheit“?

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