Moslems
-
„Das Wohl des Kindes geht vor“
—
von
Die Debatte um religiös motivierte Beschneidungen ist keinesfalls erledigt, obwohl der Bundestag diese nun gestatten will. Denn es ist gut möglich, dass dieses Vorhaben am Grundgesetz scheitert. Unsere Verfassung schützt nicht nur die Religionsfreiheit – sondern vor allem auch das Kindeswohl.