
Magazin für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
Wir betrachten unsere Arbeit als Service.
Unsere Aufgabe: Realität beschreiben, Themen setzen, die Analyse liefern
Hier finden Sie sechs ausgewählte Beispiele für unsere Arbeit:
Leitartikel
Leitartikel aus 2012
über Beschneidungen in Deutschland
„Das Wohl des Kindes geht vor“
Ein Plädoyer für das Grundgesetz.
Kommentare
Kommentar aus Januar 2017
nach dem islamistischen Attentat am 19.Dezember 2016 auf Menschen auf einem Weihnachtsmarkt
auf dem Breitscheidplatz in Berlin.
Mit 13 Toten und 70 teilweise schwer Verletzten.
Essays
Ein Essay aus dem Juni 2024
erschienen auf NIUS
setzt sich mit dem Begriff „Nazi“ auseinander und fordert ein strafrechtliches Verbot dieses Begriffes.
Historische Einordnungen
Wandzeitungen in China bildeten
die historische Vorlage für Facebook.
Eine historische Einordnung zu einer anderen Geschichte der Sozialen Medien. Hass und Hetze in Echtzeit gab es schon vor dem Internet.
Politische Analyse
Nicht immer haben die USA und der Westen ein glückliches Händchen in der Außenpolitik.
Der Schlingerkurs von Barak Obama in der Nahostpolitik ist ein Beispiel von vielen.
Highlights
Madoff ist tatsächlich ein böser Kapitalist. Aber deswegen ist der Kapitalismus an und für sich nicht böse.
Marx war viel schlimmer als Madoff.
Bücher
Die RAF und die Geschichte des Linksterrorismus in der Bundesrepublik
Die RAF hat Euch lieb
„Die RAF hat Euch lieb“
Erschienen 2018,
2024 im Heyne Verlag
als Taschenbuch erschienen


So macht Kommunismus Spaß
„So macht Kommunismus Spaß“,
erschienen 2006,
neu aufgelegt 2018 im Heyne Verlag
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Nazi, Nazi, Nazi, Nazi!
—
von
Diese Vokabel muss im deutschen Strafgesetzbuch ausdrücklich und explizit verboten werden! Der neu einzufügende Paragraph müsste lauten: Wer einen Menschen „Nazi“ nennt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft – es sei denn, dass die Tatsachenbehauptung, der ist Nazi oder, du bist Nazi, „erweislich wahr“ ist.
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„Das Wohl des Kindes geht vor“
—
von
Die Debatte um religiös motivierte Beschneidungen ist keinesfalls erledigt, obwohl der Bundestag diese nun gestatten will. Denn es ist gut möglich, dass dieses Vorhaben am Grundgesetz scheitert. Unsere Verfassung schützt nicht nur die Religionsfreiheit – sondern vor allem auch das Kindeswohl.

